Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 [b] |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Aktenversendungspauschale bei Übermittlung rein elektronischer Akte ohne Vermerk nach dem SignaturG / § 110d OWiG
- IWW
- JurPC
Aktenversendungspauschale bei elektronischer Aktenführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei einer elektronischen Aktenführung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aktenversendungspauschale bei elektronischer Aktenführung
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 163
- zfs 2015, 713
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12
Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle. - AG Osnabrück, 18.04.2013 - 207 OWi 88/13
Aktenversendungspauschale bei einer in elektronischer Form geführten Akte
Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
Die Erhebung der Aktenversendungspauschale setzt jedoch bei einer elektronischen Aktenführung, zwingend und unabdingbar voraus, dass der Aktenauszug den von § 110d OWiG aufgestellten Voraussetzungen genügt und einen zusätzlichen Vermerk betreffend die qualifizierte Signatur des elektronischen Dokuments aufweist - (AG Osnabrück, B. v. 18.4.2013 - 207 OWi 88/13;… Graf in: KK-OWiG, 4. Aufl. 2014, § 110d Rn. 20). - AG Eutin, 15.06.2009 - 36 OWi 4/09
Erhebung einer Auslage für die Gewährung von Akteneinsicht; Akteneinsicht durch …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle. - AG Duderstadt, 01.02.2012 - 3 OWi 366/11
Verpflichtung der Wiedergabe von Vermerken (insbesondere des Names einer Person) …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle.
- AG Soest, 14.09.2016 - 21 OWi 295/16
Anfall der Aktenversendungspauschale bei der Gewährung von Akteneinsicht in …
Erforderlich sind aber, dass sämtliche Dokumente Vermerke enthalten, aus denen sich das Datum des Einscannens, sowie der Name des Arbeitsplatzes ergibt (Vgl. Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12; Amtsgericht Herford Beschluss vom 01.10.2013 - 11 OWi 1951/13 (b); Amtsgericht Wenningsen Beschluss vom 14.11.2013 - 16 OWi 205/13; Amtsgericht Kassel Beschluss vom 31.10.2014 - 386 OWi 294/14; Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss vom 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 (b).) Darüber hinaus fehlt der erforderliche Vermerk gem. § 298 Abs. 2 ZPO, der enthalten muss, welches Ergebnis die Integritätsprüfung des Dokuments aufweist, wen die Signaturprüfung als Inhaber der Signatur ausweist, welchen Zeitpunkt die Signaturprüfung für die Signatur aufweist. - OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17
Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung …
Der an das Amtsgericht übersandte Papierausdruck ersetzt die bis dahin verfahrensrelevante E-Akte und nur noch dieser Ausdruck, ggf. in Verbindung mit den archivierten Originaldokumenten, bildet gemäß § 110d Abs. 3 OWiG den weiteren Gegenstand des Verfahrens, mithin "die Akte" (vgl. die Anm. v. Krenberger z. Beschl. 19 OWi 166/15 des AG Lüdinghausen v. 13.08.2015, ZfSch 2015, 713 ). - AG Rottweil, 27.08.2020 - 5 OWi 259/20
Elektronische Aktenführung, Aktenversendungspauschale
a) In diesem Zusammenhang ist weiterhin anerkannt, dass die Erhebung der Aktenversendungspauschale bei einer elektronisch geführten Akte zwingend voraussetzt, dass der Aktenauszug den von § 110 d OWiG a.F. aufgestellten Voraussetzungen genügt und einen zusätzlichen Vermerk betreffend die qualifizierte Signatur des elektronischen Dokuments aufweisen muss (AG Lüdinghausen NStZ 2016, 163, beck-online ).