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   AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 [b]   

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https://dejure.org/2015,23017
AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 [b] (https://dejure.org/2015,23017)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 [b] (https://dejure.org/2015,23017)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 13. August 2015 - 19 OWi 166/15 [b] (https://dejure.org/2015,23017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Aktenversendungspauschale bei Übermittlung rein elektronischer Akte ohne Vermerk nach dem SignaturG / § 110d OWiG

  • IWW
  • JurPC

    Aktenversendungspauschale bei elektronischer Aktenführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei einer elektronischen Aktenführung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 163
  • zfs 2015, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12

    Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
    Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle.
  • AG Osnabrück, 18.04.2013 - 207 OWi 88/13

    Aktenversendungspauschale bei einer in elektronischer Form geführten Akte

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
    Die Erhebung der Aktenversendungspauschale setzt jedoch bei einer elektronischen Aktenführung, zwingend und unabdingbar voraus, dass der Aktenauszug den von § 110d OWiG aufgestellten Voraussetzungen genügt und einen zusätzlichen Vermerk betreffend die qualifizierte Signatur des elektronischen Dokuments aufweist - (AG Osnabrück, B. v. 18.4.2013 - 207 OWi 88/13; Graf in: KK-OWiG, 4. Aufl. 2014, § 110d Rn. 20).
  • AG Eutin, 15.06.2009 - 36 OWi 4/09

    Erhebung einer Auslage für die Gewährung von Akteneinsicht; Akteneinsicht durch

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
    Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle.
  • AG Duderstadt, 01.02.2012 - 3 OWi 366/11

    Verpflichtung der Wiedergabe von Vermerken (insbesondere des Names einer Person)

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
    Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle.
  • AG Soest, 14.09.2016 - 21 OWi 295/16

    Anfall der Aktenversendungspauschale bei der Gewährung von Akteneinsicht in

    Erforderlich sind aber, dass sämtliche Dokumente Vermerke enthalten, aus denen sich das Datum des Einscannens, sowie der Name des Arbeitsplatzes ergibt (Vgl. Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12; Amtsgericht Herford Beschluss vom 01.10.2013 - 11 OWi 1951/13 (b); Amtsgericht Wenningsen Beschluss vom 14.11.2013 - 16 OWi 205/13; Amtsgericht Kassel Beschluss vom 31.10.2014 - 386 OWi 294/14; Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss vom 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 (b).) Darüber hinaus fehlt der erforderliche Vermerk gem. § 298 Abs. 2 ZPO, der enthalten muss, welches Ergebnis die Integritätsprüfung des Dokuments aufweist, wen die Signaturprüfung als Inhaber der Signatur ausweist, welchen Zeitpunkt die Signaturprüfung für die Signatur aufweist.
  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung

    Der an das Amtsgericht übersandte Papierausdruck ersetzt die bis dahin verfahrensrelevante E-Akte und nur noch dieser Ausdruck, ggf. in Verbindung mit den archivierten Originaldokumenten, bildet gemäß § 110d Abs. 3 OWiG den weiteren Gegenstand des Verfahrens, mithin "die Akte" (vgl. die Anm. v. Krenberger z. Beschl. 19 OWi 166/15 des AG Lüdinghausen v. 13.08.2015, ZfSch 2015, 713 ).
  • AG Rottweil, 27.08.2020 - 5 OWi 259/20

    Elektronische Aktenführung, Aktenversendungspauschale

    a) In diesem Zusammenhang ist weiterhin anerkannt, dass die Erhebung der Aktenversendungspauschale bei einer elektronisch geführten Akte zwingend voraussetzt, dass der Aktenauszug den von § 110 d OWiG a.F. aufgestellten Voraussetzungen genügt und einen zusätzlichen Vermerk betreffend die qualifizierte Signatur des elektronischen Dokuments aufweisen muss (AG Lüdinghausen NStZ 2016, 163, beck-online ).
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