Juristische Literatur im Internet
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Sie können der Gesetzesdatenbank Hinweise auf juristische Literatur im Internet hinzufügen und damit anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Verwenden Sie dafür bitte dieses Eingabeformular. Jeglicher juristisch qualifizierte weiterführende Text zu den betroffenen einzelnen Gesetzesvorschriften ist willkommen, gleich ob Sie den betreffenden Text selbst veröffentlicht haben oder einfach als Leser anderen Nutzern von dejure.org den Text empfehlen möchten.
Ihr Literaturhinweis erscheint auf den Gesetzesseiten, die Sie hier angeben. Bitte versuchen Sie die Zuordnung zu den einzelnen Normen, bei denen der Literaturhinweis stehen soll, so genau wie möglich zu treffen. Die Norm, von deren Seite Sie kommen, ist bereits automatisch eingetragen; Sie können weitere Normen hinzufügen.
Bitte haben Sie Verständnis, daß Ihr Literaturhinweis nicht sofort sichtbar wird, sondern zunächst von der Redaktion aus Gründen der Qualitätssicherung geprüft wird. In der Regel erfolgt die Freischaltung des Hinweises für alle Nutzer noch am gleichen Tag.
Links zu Einträgen auf Wikipedia erfolgen automatisch, wenn von dort aus ein Link zur entsprechenden Seite bei dejure.org führt. Wenn Sie einen entsprechenden Link auf dejure.org für sinnvoll halten, fügen Sie also bei Wikipedia einen Link ein, falls die Vorschrift dort noch unverlinkt ist.
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