Bürgerliches Gesetzbuch
| 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| 1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| 7. Titel - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
| II. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| 4. Gestaltung des Unterhaltsanspruchs (§§ 1585 - 1585c) |
(1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen.
(2) Im übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung erst von der Zeit an fordern, in der der Unterhaltspflichtige in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.
(3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangt werden, wenn anzunehmen ist, daß der Verpflichtete sich der Leistung absichtlich entzogen hat.
Rechtsprechung zu § 1585b BGB a.F.
Entscheidung zu § 1585b BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 10 UF 3/08
Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Aufstockungsunterhalts bis zur Vollendung ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.266 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Weitere Stellenangebote

Ausgewählte Stellenangebote:
Abteilungsleiter/-in Bürgerrecht und Zivilrecht (80 ¿ 100 %)
Kanton Graubünden
Kanton Graubünden
Chur
23.05.2012
23.05.2012
Osnabrück
23.05.2012
23.05.2012
Weitere Stellenangebote
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 1585b BGB a.F. bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen