Bürgerliches Gesetzbuch
| 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| 1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| 7. Titel - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
| III. Versorgungsausgleich (§§ 1587 - 1587p) |
| 1. Grundsatz (§ 1587) |
(1) Zwischen den geschiedenen Ehegatten findet ein Versorgungsausgleich statt, soweit für sie oder einen von ihnen in der Ehezeit Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit der in § 1587a Abs. 2 genannten Art begründet oder aufrechterhalten worden sind. Außer Betracht bleiben Anwartschaften oder Aussichten, die weder mit Hilfe des Vermögens noch durch Arbeit der Ehegatten begründet oder aufrechterhalten worden sind.
(2) Als Ehezeit im Sinne der Vorschriften über den Versorgungsausgleich gilt die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgeht.
(3) Für Anwartschaften oder Aussichten, über die der Versorgungsausgleich stattfindet, gelten ausschließlich die nachstehenden Vorschriften; die güterrechtlichen Vorschriften finden keine Anwendung.
Rechtsprechung zu § 1587 BGB a.F.
29 Entscheidungen zu § 1587 BGB a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 05.05.2010 - II R 16/08
Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine ...
- LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10
Hinterbliebenenversorgung
- BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11
Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs
- OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
Zulässigkeit der Beschwerde eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gegen ...
- OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Behandung einer betrieblichen Zusatzversorgung bei dem kommunalen ...
- OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09
Familienrecht - Versorgungsausgleich: Auch mit Vermögen erworbene Anrechte
- OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 11 UF 150/10
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils aus der Pensionszusage eines ...
- BGH, 07.10.2010 - IX ZR 191/09
Rechtsanwälte - Schadensersatz wegen Fehlberatung bzgl Versorgungsausgleich
- AG Heinsberg, 16.11.2010 - 30 F 63/10
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