Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
7. Titel - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
III. Versorgungsausgleich (§§ 1587 - 1587p) |
2. Wertausgleich von Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung (§§ 1587a - 1587e) |
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt,
1. | soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung, grob unbillig wäre; hierbei dürfen Umstände nicht allein deshalb berücksichtigt werden, weil sie zum Scheitern der Ehe geführt haben; | |
2. | soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, daß ihm zustehende Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung, die nach § 1587 Abs. 1 auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind; | |
3. | soweit der Berechtigte während der Ehe längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. |
Rechtsprechung zu § 1587c BGB a.F.
73 Entscheidungen zu § 1587c BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 13 UF 9/23
- KG, 20.09.2018 - 13 UF 108/18
Versorgungsausgleichsverfahren: Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs ...
- OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19
Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus ...
- OLG Düsseldorf, 28.02.2019 - 1 UF 12/19
Versagung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen gröblicher Verletzung der ...
- OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 8 UF 97/18
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (private Krankenversicherung; Verrechnung ...
- OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Prostitution der Ehefrau
- OLG Saarbrücken, 12.06.2015 - 9 UF 16/15
Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Verletzung der Verpflichtung zum ...
- OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 4 UF 105/21
Ausschluss des Versorgungsaussgleichs
- OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15
Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich
- OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 6 UF 128/22
Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife eines Anrechts auf Grundrentenzuschlag
Querverweise
Auf § 1587c BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1318