Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
3. Titel - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) |
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615) |
(1) Sind mehrere Bedürftige vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, so gehen die Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 den anderen Kindern, die Kinder den übrigen Abkömmlingen, die Abkömmlinge den Verwandten der aufsteigenden Linie und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie die näheren den entfernteren vor.
(2) 1Der Ehegatte steht den Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 gleich; er geht anderen Kindern und den übrigen Verwandten vor. 2Ist die Ehe geschieden oder aufgehoben, so geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte den anderen Kindern im Sinne des Satzes 1 sowie den übrigen Verwandten des Unterhaltspflichtigen vor.
Rechtsprechung zu § 1609 BGB a.F.
20 Entscheidungen zu § 1609 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16
Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den ...
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
- OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 10 UF 114/16
Kindesunterhalt: Höhe des Unterhaltsanspruchs nach Auskunftserteilung durch den ...
- VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 6 K 12.01662
Kostenbeitrag
- OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 18 UF 225/07
Einordnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07
Kindesunterhalt: Erwerbsverpflichtung eines unterhaltsverpflichteten ALG ...
- OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07
- KG, 11.07.2008 - 13 WF 58/08
Nachehelichenunterhalt: Prozesskostenhilfe für eine auf den Wegfall der ...
- BGH, 19.11.2008 - XII ZR 129/06
Entfallen des Unterhaltsanspruchs als subsidiäre Sozialleistung wegen Beziehens ...
- BGH, 19.11.2008 - XII ZR 51/08
Höhe des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Anspruch auf ...
- BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07
Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung ...