Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 1615b-1615k BGB.

Bürgerliches Gesetzbuch

   4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)   
   3. Titel - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o)   
   II. Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern (§§ 1615a - 1615o)   
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(aufgehoben)

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