Bürgerliches Gesetzbuch
| 1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| 5. Abschnitt - Verjährung (§§ 194 - 225) |
Alte Fassung
Rechtsprechung zu § 195 BGB a.F.
890 Entscheidungen zu § 195 BGB a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05
Kreditrecht - Verjährung der Nichtabnahmeentschädigung des Darlehensgebers
- BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung
- BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03
Bauträger - Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei Bauträgermodellen
- BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03
Abfindung - Verjährung
- FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter ...
- BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05
Amtshaftung - gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
- BFH, 07.07.2009 - VII R 45/06
Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter ...
- FG Hamburg, 23.06.2009 - 4 K 80/09
Keine Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. im ...
- BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06
Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind ...
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Literatur im Internet zu § 195 BGB a.F.
- Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hängen gebliebenen Architektenvertrag
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Die Rechtsprechung gewährt in dem Fall, dass sich ein Mangel der Objektüberwachung endgültig im Bauwerk verwirklicht hat und weder das Architektenwerk abgenommen noch dessen Abnahme verweigert wird, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 635 BGB a. F. Dieser Anspruch unterlag der regelmäßigen Verjährungsfris des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Verjährungsfrist in diesem Fall seit der Schuldrechtsmodernisierung eingreift.
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