Bürgerliches Gesetzbuch
| 1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| 5. Abschnitt - Verjährung (§§ 194 - 225) |
Rechtsprechung zu § 198 BGB a.F.
Rechtsprechungsübersichten:
- 39 Entscheidungen zu § 198 BGB a.F. im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Bimsabbau-Vertrag 1952, 17.12.99 (NJW-RR 2000, 647)
§ 198 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, zur Verjährung eines selbständigen Anspruchs auf Eintragung einer schuldrechtlichen Gestattung
Literatur im Internet zu § 198 BGB a.F.
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