Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 1. Abschnitt - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| 1. Titel - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
(1) Ist der Schuldner rechtskräftig verurteilt, so kann der Gläubiger ihm zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Nach dem Ablaufe der Frist kann der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, soweit nicht die Leistung rechtzeitig bewirkt wird; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Schadensersatze tritt nicht ein, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unmöglich wird, den der Schuldner nicht zu vertreten hat.
(2) Wird die Leistung bis zum Ablaufe der Frist nur teilweise nicht bewirkt, so steht dem Gläubiger auch das im § 280 Abs. 2 bestimmte Recht zu.
Rechtsprechung zu § 283 BGB a.F.
27 Entscheidungen zu § 283 BGB a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 366/03
Verfahrensrecht - Fehlende Dokumentation eines richterlichen Hinweises: Folgen?
- OLG Celle, 10.10.2002 - 11 U 34/02
Bemessung des Schadensersatzanspruchs im Falle der Nichtherausgabe des ...
- LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03
Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung, ...
- BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01
Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten ...
- OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 3 U 46/09
Vollstreckungsfähigkeit eines Anspruchs auf Herausgabe von Daten
- OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
- BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02
Immobilien - Ungerechtfertigter Besitz durch Nato-Truppen: Herausgabe?
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99
Familienrecht - Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschem Intern. Privatrecht
- KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten Markenprodukten durch ...
- OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 181/06
Wohnungseigentum - Zurückbehaltungsrecht des früheren Verwalters?
- OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 U 152/05
Gewerberaummietrecht - Schlüsselrückgabe nach Ende des Mietverhältnisses
- OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 140/02
Atypische stille Gesellschaft: Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte ...
- OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Schadenersatz, die Herausgabe von Dias und ...
- LG Hamburg, 06.11.2008 - 307 S 72/08
Der Kläger wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung seiner auf ...
- LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05
EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des ...
- KG, 08.03.2004 - 8 U 238/03
Hinreichend bestimmter Klageantrag bei Geltendmachung einer Gewinnzusage über ...
- OLG Köln, 26.01.2005 - 11 U 73/02
Beweislastverteilung bei Eigentumsherausgabeklage aus § 985 BGB
- BGH, 28.10.2004 - I ZR 38/02
Begriff der Lagerung im Ausland
- OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 02.04.2003 - 3 U 22/00
Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes
- OLG Brandenburg, 02.04.2003 - 3 U 22/00
Literatur im Internet zu § 283 BGB a.F.
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