Rechtsprechung zu § 285 BGB a.F.
Rechtsprechungsübersichten:
- 12 Entscheidungen zu § 285 BGB a.F. im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, offene Provisionsansprüche, 4.7.01
§ 285 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 IV BGB <Fassung ab 1.1.02>) , zu den (hohen) Voraussetzungen für einen unverschuldeten Rechtsirrtum;
§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 BGB <Fassung ab 1.1.02>) , Mahnung kann mit der die Fälligkeit begründenden Handlung verbunden werden
- BGH, Nachfrist von vier Tagen, 21.6.85 (NJW 1985, 2640)
§ 326 I BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Kriterien für die Angemessenheit einer Nachfrist, durch zu kurze Nachfrist wird i.d.R. eine angemessene Frist in Lauf gesetzt;
Schwierigkeiten des Schuldners bei der Beschaffung der Mittel zur Leistung sind weder bei § 285 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 IV BGB <Fassung ab 1.1.02>) noch bei der Bestimmung der Angemessenheit der Nachfrist zu berücksichtigen;
§ 398 BGB, Abtretung des Leistungsanspruchs schließt das Recht ein, nach § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung ab 1.1.02>) unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen, zur Frage, ob der Zedent oder der Zessionar das Rücktrittsrecht ausüben kann
- BGH, Sonderkonto Pfandgläubiger, 17.12.69 (NJW 1970, 463)
Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der Regelungen der §§ 1 ff HintO und §§ 872 ff ZPO;
§ 812 BGB;
§ 285 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 IV BGB <Fassung ab 1.1.02>), Voraussetzungen für fehlendes Verschulden bei Rechtsirrtum
Literatur im Internet zu § 285 BGB a.F.
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