Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
1. Abschnitt - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
1. Titel - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
(1) 1Eine Geldschuld ist während des Verzugs für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) zu verzinsen. 2Kann der Gläubiger aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Anm.: Absatz 1 in der bis zum 1.5.2000 geltenden Fassung lautete:(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Kann der Gläubiger aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.05.2000 | Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen | 30.03.2000 |
Rechtsprechung zu § 288 BGB a.F.
1.061 Entscheidungen zu § 288 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
Verhältnis von § 288 Abs. 1 BGB zu § 288 Abs. 4 BGB
- OLG Frankfurt, 23.09.2015 - 23 U 194/14
Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugszinsen
- KG, 12.07.2021 - 2 U 48/18
Stromdiebstahl bei all-inclusive-Stromlieferungsvertrag: Netzentgeltpflicht des ...
- OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 22 U 227/04
Verzugszinsen: Analoge Anwendung im Falle der schuldhaft verzögerten Abgabe einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05
- KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
Vergütungsanspruch aus Werkvertrag Planung und Ausführung einer ...
- VG Berlin, 20.10.2014 - 26 K 51.14
Zinsanspruch für überzahlte Zuschüsse
- OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 80/19
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers
- OLG München, 19.08.2015 - 3 U 4888/03
Komplexe Ansprüche aus Grundstückskaufverträgen resultierend aus einem ...
- OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 4 U 33/18
Bürgschaft für Forderungen aus einer Finanzierungsvereinbarung
Querverweise
Auf § 288 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 291
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)