Rechtsprechung zu § 305 BGB a.F.
Rechtsprechungsübersichten:
- 11 Entscheidungen zu § 305 BGB a.F. im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Wintergarten, 19.11.98 (NJW 1999, 575)
§ 1 I Nr. 1 HWiG, Änderungsvereinbarung, Vertragsersetzung, § 305 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311 I BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- BGH, Gestaltung von Freiflächen, 10.4.97 (NJW 1997, 1982)
§ 305 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311 I BGB <Fassung ab 1.1.02>), das bloße "Wollen" einer Leistung und deren schlichte Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zum Vertragsschluß, hier: Streit, ob nach Erfüllung eines Werkvertrages Zusatzleistungen vereinbart wurden;
Zulässigkeit von Eventualvortrag im Zivilprozeß
Literatur im Internet zu § 305 BGB a.F.
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