Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 2. Abschnitt - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 305 - 361b) |
| 2. Titel - Gegenseitiger Vertrag (§§ 320 - 327) |
(1) Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Teile obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, den weder er noch der andere Teil zu vertreten hat, so verliert er den Anspruch auf die Gegenleistung; bei teilweiser Unmöglichkeit mindert sich die Gegenleistung nach Maßgabe der §§ 472, 473.
(2) Verlangt der andere Teil nach § 281 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet; diese mindert sich jedoch nach Maßgabe der §§ 472, 473 insoweit, als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Werte der geschuldeten Leistung zurückbleibt.
(3) Soweit die nach diesen Vorschriften nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.
Rechtsprechung zu § 323 BGB a.F.
53 Entscheidungen zu § 323 BGB a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 10.06.2005 - V ZR 225/04
Immobilien - Reduzierung der Grundstücksfläche durch Umlegungsverfahren
- BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
Immobilien - Erfolgreiche Arglisteinrede bei Rückübertragungsklage
- OLG Koblenz, 30.03.2006 - 2 U 774/05
Verbraucherrecht - Kaufvertrag und Kreditvertrag als verbundenes Geschäft?
- BGH, 22.03.2002 - V ZR 41/01
Familienrecht - Auslegung des Übertragungsvertrages bei Grundstück gegen Pflege
- BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
Pflicht eines verfügungsbefugten Grundstücksveräußerers zur Erlösauskehr an den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 26.05.2011 - 3 C 30.10
Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; ...
- BVerwG, 26.05.2011 - 3 C 30.10
- LG Düsseldorf, 17.12.2009 - 19 S 47/09
- BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02
Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
- LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03
Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie
- OLG Brandenburg, 22.05.2002 - 3 U 112/01
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 17.04.2002 - 3 U 112/01
Fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses über ein Seegrundstück
- OLG Brandenburg, 17.04.2002 - 3 U 112/01
- OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 W 219/07
Mietrecht - Darf Verwalter an Sozialhilfeempfänger vermieten?
- OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 5 U 162/05
Grundstückskaufvertrag: Nachträgliche Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung ...
- OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03
Haftung des Steuerberaters: Pflicht zur Einholung einer verbindlichen Auskunft ...
- OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04
Immobilien - Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Auflassung
- KG, 10.09.2004 - 25 U 186/03
Grundstückskaufvertrag für ein Ufergrundstück: Vertragsauslegung bei Angabe der ...
- OLG Düsseldorf, 10.10.2003 - 17 U 35/03
- OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03
Umfang der Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung von Betriebskosten bzw. ...
- OLG Schleswig, 09.01.2004 - 5 U 130/03
Unzulässigkeit einer Mistrade-Klausel bei Wettpapiergeschäften
- OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02
Arbeit & Soziales - Schriftformerfordernis beim Leiharbeitsvertrag
Literatur im Internet zu § 323 BGB a.F.
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