Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| I. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548) |
(1) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.
(2) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Rechtsprechung zu § 547 BGB a.F.
28 Entscheidungen zu § 547 BGB a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts
- BGH, 22.06.2001 - V ZR 128/00
Bereicherungsansprüche des Mieters aufgrund Bebauung des gemieteten Grundstücks ...
- BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02
Mietrecht - Zum Investitionsausgleich bei vorzeitigem Ende des Mietverhältnisses
- OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten ...
- OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 10 U 16/07
Mietrecht - Ersatzansprüche des Mieters für Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- BGH, 06.06.2002 - III ZR 181/01
Pachtrecht - Kündigungsentschädigungsanspruch des Endpächters
- BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Mietrecht - Bemessung des Wertersatzes für Verwendungen des Mieters
- OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
Mietrecht - Schriftform bei verlorenem Baukostenzuschuss
- StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen ...
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Mietrecht - Selbstbeseitigung eines Mangels: Ersatzanspruch des Mieters?
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