Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
7. Titel - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
I. Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
1Der Unternehmer kann von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. 2Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind. 3Der Anspruch besteht nur, wenn dem Besteller Eigentum an den Teilen des Werkes, an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.05.2000 | Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen | 30.03.2000 |
Rechtsprechung zu § 632a BGB a.F.
35 Entscheidungen zu § 632a BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Bauvertrag ohne Sicherheitenleistung: Anspruch des Verbrauchers auf ...
- OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt ...
- LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 12 O 8630/20
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, unangemessene Benachteiligung, ...
- OLG Saarbrücken, 15.09.2022 - 4 U 107/20
Auslegung einer zeitlich befristeten Vertragserfüllungsbürgschaft; Anforderungen ...
- LG Tübingen, 23.11.2020 - 7 O 377/18
Kein Anspruch auf Abschlagszahlungen bei erheblichen Mängeln!
- OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14
Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO
- OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18
Zahlung von Restwerklohn
- BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs
- OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20
Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20
Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!
- OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20
Querverweise
Auf § 632a BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- AGB-Gesetz (AGBG)
- Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 27a (Abschlagszahlungen beim Hausbau)