Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 7. Titel - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| I. Werkvertrag (§§ 631 - 651) |
(1) Der Anspruch des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die wegen des Mangels dem Besteller zustehenden Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren, sofern nicht der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat, in sechs Monaten, bei Arbeiten an einem Grundstück in einem Jahre, bei Bauwerken in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes.
(2) Die Verjährungsfrist kann durch Vertrag verlängert werden.
Rechtsprechung zu § 638 BGB a.F.
Rechtsprechungsübersichten:
- 11 Entscheidungen zu § 638 BGB a.F. im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- OLG Saarbrücken, erhöhte Verbrauchskosten nach Installationsfehler, 28.11.01 (OLGR 2002, 41)
- BGH, Balkonanlage, 30.9.99 (NJW 2000, 133)
- BGH, Bodensee-Baugemeinschaft, 26.9.91 (BGHZ 115, 213)
Prospekthaftung beim (modifizierten) Bauherrenmodell, Haftung der "Hintermänner", fortlaufende Prüfungspflichten nach Herausgabe des Prospektes;
§ 249 BGB, Schadenskausalität, "unvertretbare Investitionsentscheidung";
Verjährung, § 195 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 638 BGB <Fassung bis 31.12.01> analog, (hier nicht) § 68 StBerG
- BGH, Hellhörige Neubauwohnung, 17.9.87 (BGHZ 101, 350)
§ 635 BGB <Fassung bis 31.12.01>, individualvertraglicher Gewährleistungsausschluß, Unwirksamkeit nach § 242 BGB bei Neubauwohnungen;
§ 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 242 BGB bei vom Vertragspartner veranlaßter Nichteinhaltung der Verjährungsfrist
- BGH, Rauchgasrohr, 17.5.82 (NJW 1982, 2244)
§§ 635, 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV, "enger und unmittelbarer Zusammenhang"
- BGH, fehlende Gleitfolie, 29.6.81 (NJW 1981, 2344)
beim Bauträgervertrag Gewährleistung nach Werkvertragsrecht (§§ 633 ff, 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>), Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Dritte schließt eine Haftung des Bauträgers nur insoweit aus, als der Erwerber sich tatsächlich schadlos halten kann (Restrisiko beim Bauträger, § 242 BGB)
- BGH, Doppelbodenelemente I, 27.3.80 (NJW 1980, 2081)
Werklieferungsvertrag, Verjährung, § 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arbeiten "bei Bauwerken"
- BGH, Doppelachsaggregat, 4.3.71 (BGHZ 55, 392)
Werkvertrag, pVV, § 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 823 I BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 852 BGB <Fassung bis 31.12.01>
- BGH, Stahlträger, 30.5.63 (BGHZ 39, 366)
§ 823 I BGB <Fassung bis 31.12.01>, Verschaffung mängelbehafteten Eigentums, § 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>
Literatur im Internet zu § 638 BGB a.F.
- Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hängen gebliebenen Architektenvertrag
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Die Rechtsprechung gewährt in dem Fall, dass sich ein Mangel der Objektüberwachung endgültig im Bauwerk verwirklicht hat und weder das Architektenwerk abgenommen noch dessen Abnahme verweigert wird, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 635 BGB a. F. Dieser Anspruch unterlag der regelmäßigen Verjährungsfris des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Verjährungsfrist in diesem Fall seit der Schuldrechtsmodernisierung eingreift.
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