Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 10. Titel - Auftrag und ähnliche Verträge (§§ 662 - 676g) |
| II. Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675 - 676g) |
| 1. Allgemeines (§§ 675 - 676) |
Die Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags, der die Weiterleitung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise zum Gegenstand hat (Übertragungsvertrag), ist nur wirksam, wenn sie dem depotführenden Unternehmen des Begünstigten so rechtzeitig mitgeteilt wird, daß die Kündigung unter Wahrung der gebotenen Sorgfalt noch vor der Verbuchung auf dem Depot des Begünstigten berücksichtigt werden kann. Die Wertpapiere oder die Ansprüche auf Herausgabe von Wertpapieren sind in diesem Fall an das erstbeauftragte Unternehmen zurückzuleiten. Im Rahmen von Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen kann ein Übertragungsvertrag abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden.
Rechtsprechung zu § 676 BGB a.F.
9 Entscheidungen zu § 676 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90
Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem
- BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97
Bauvertrag - Verletzung eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages
- BGH, 11.10.1988 - XI ZR 1/88
Allgemeines Vertragsrecht - Auskunftsvertrag zw. Produktherst. und Endabnehmner?
- BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF ...
- BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83
Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages
- OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02
Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Verletzung von Hinweispflichten ...
- OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - 24 U 141/05
Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes bei Abfindungen, wenn der Anwalt zuvor ...
- KG, 28.10.2004 - 12 U 237/00
Bankenhaftung: Annahme eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Haftung der ...
- OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 86/01
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