Bundesnaturschutzgesetz a.F.
Abschnitt 4 - Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 38) |
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
erforderlich ist.
(2) 1Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
schutzgebiete § 27Naturparke § 28Naturdenkmale § 29Geschützte Landschafts-
bestandteile § 30Gesetzlich geschützte Biotope § 31Schutz von Gewässern und Uferzonen § 32Europäisches Netz "Natura 2000" § 33Schutzgebiete § 34Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen § 34aGentechnisch veränderte Organismen § 35Pläne § 36(weggefallen) § 37Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften § 38Geschützte Meeresflächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
Rechtsprechung zu § 23 BNatSchG a.F.
24 Entscheidungen zu § 23 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08
Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen; ...
- VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 03.03.2009 - 14 K 2310/07
Anerkennung eines archäologischen Vereins als mitwirkungsberechtigter ...
- VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem ...
- OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02
Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis; ...
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
- BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98
Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
- OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins ...
- BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 40.03
Nationalpark; Besiedlung in; Gaststätte in; Beschränkung der Öffnungszeiten; ...