Zur nun geltenden Fassung von § 156 VVG. § 156 VVG a.F. entspricht: § 109 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
6. Titel - Haftpflichtversicherung (§§ 149 - 158k) |
(1) 1Verfügungen über die Entschädigungsforderung aus dem Versicherungsverhältnis sind dem Dritten gegenüber unwirksam. 2Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.
(2) Ist die von dem Versicherungsnehmer an den Dritten zu bewirkende Leistung durch Vergleich, Anerkenntnis oder Urteil festgestellt, so ist der Versicherer nach vorheriger Benachrichtigung des Versicherungsnehmers berechtigt und auf Verlangen des Versicherungsnehmers verpflichtet, die Zahlung an den Dritten zu bewirken.
(3) 1Sind mehrere Dritte vorhanden und übersteigen ihre Forderungen aus der die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers begründenden Tatsache die Versicherungssumme, so hat der Versicherer nach Maßgabe des Absatzes 2 die Forderungen nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu berichtigen. 2Ist hierbei die Versicherungssumme erschöpft, so kann sich ein Dritter, der bei der Verteilung nicht berücksichtigt worden ist, nachträglich auf die Vorschrift des Absatzes 1 nicht berufen, wenn der Versicherer mit der Geltendmachung dieser Ansprüche entschuldbarerweise nicht gerechnet hat.
Rechtsprechung zu § 156 VVG a.F.
120 Entscheidungen zu § 156 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 55/16
Zulässigkeit der Berufung des Haftpflichtversicherers eines Arztes auf den ...
- OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22
D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 12 U 15/09
Pflegebedarf nach Verkehrsunfall
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 12 U 15/09
Unfallbedingter Pflegebedarf nach Verkehrsunfall
- OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 12 U 15/09
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 44/05
Voraussetzungen eines Verteilungsverfahrens wegen nicht ausreichender ...
- KG, 01.08.2022 - 20 U 176/21
Grobe Fahrlässigkeit bei einem Transport mit zwei Hubwagen
- BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs ...
- BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
Seeversicherung
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 131/09
Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch der ...
- OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein in den Kausalverlauf ...
Querverweise
Auf § 156 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Schadensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- § 158a