Sie sehen hier die alte Fassung des VVG. Das Gesetz gilt seit dem 1.1.2008 in einer neuen Fassung.

Versicherungsvertragsgesetz a.F.

   3. Abschnitt - Lebensversicherung (§§ 159 - 178a)   
   1. Titel - Lebensversicherung (§§ 159 - 178)   
Alte Fassung

§ 164a

§ 41a gilt nicht für die Lebensversicherung.

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Literatur im Internet zu § 164a VVG a.F.

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