Sie sehen hier die alte Fassung des VVG. Das Gesetz gilt seit dem 1.1.2008 in einer neuen Fassung.
Zur nun geltenden Fassung von § 192 VVG.

Versicherungsvertragsgesetz a.F.

   5. Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 186 - 194)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 192

(weggefallen)

Literatur im Internet zu § 192 VVG a.F.

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