Sie sehen hier die alte Fassung des VVG. Das Gesetz gilt seit dem 1.1.2008 in einer neuen Fassung.
Zur nun geltenden Fassung von § 194 VVG.

Versicherungsvertragsgesetz a.F.

   5. Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 186 - 194)   
Alte Fassung

§ 194

(weggefallen)

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