Zur nun geltenden Fassung von § 30 VVG. § 30 VVG a.F. entspricht: § 29 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§ 1 - 48e) |
2. Titel - Anzeigepflicht - Gefahrerhöhung (§§ 16 - 34a) |
(1) Liegen die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer nach den Vorschriften dieses Titels zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt ist, in Ansehung eines Teils der Gegenstände oder Personen vor, auf welche sich die Versicherung bezieht, so steht dem Versicherer das Recht des Rücktritts oder der Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn anzunehmen ist, daß für diesen allein der Versicherer den Vertrag unter den gleichen Bestimmungen nicht geschlossen haben würde.
(2) Macht der Versicherer von dem Recht des Rücktritts oder der Kündigung in Ansehung eines Teiles der Gegenstände oder Personen Gebrauch, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, das Versicherungsverhältnis in Ansehung des übrigen Teiles zu kündigen; die Kündigung kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluß der Versicherungsperiode geschehen, in welcher der Rücktritt des Versicherers oder seine Kündigung wirksam wird.
(3) Liegen in Ansehung eines Teiles der Gegenstände oder Personen, auf welche sich die Versicherung bezieht, die Voraussetzungen vor, unter denen der Versicherer wegen einer Verletzung der Vorschriften über die Gefahrerhöhung von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, so findet auf die Befreiung die Vorschrift des Absatzes 1 entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 30 VVG a.F.
38 Entscheidungen zu § 30 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des ...
- LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03
Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung
- OLG Köln, 22.05.2002 - 5 U 257/01
Sonderkündigungsrecht steht nur den von der Tarifänderung betroffenen ...
- OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11
Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer ...
- BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 94/85
Rücktritt vom gesamten Versicherungsvertrag wegen falscher Angaben zum ...
- OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99
Gewährung von Versicherungsschutz für einen Brandschaden an einem ...
- BGH, 02.06.1966 - II ZR 261/63
Kauf eines Grundstücks - Schäden an einem Gebäude und an den Einrichtungen auf ...
- BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93
Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der ...
- OLG Celle, 22.03.1985 - 8 U 150/84
- LG Darmstadt, 20.10.1977 - 3 Qs 1167/77
Beschlagnahmebefugnis gegenüber anderen Verwaltungsbehörden; Zulässigkeit von ...
Querverweise
Auf § 30 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- § 178a