Zur nun geltenden Fassung von § 60 VVG. § 60 VVG a.F. entspricht: § 79 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
1. Titel - Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung (§§ 49 - 80) |
(1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch welchen die Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Doppelversicherung geschlossen, so kann er verlangen, daß der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
(2) 1Das gleiche gilt, wenn die Doppelversicherung dadurch entstanden ist, daß nach Abschluß der mehreren Versicherungen der Versicherungswert gesunken ist. 2Sind jedoch in diesem Falle die mehreren Versicherungen gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, so kann der Versicherungsnehmer nur verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und Prämien verlangen.
(3) 1Die Aufhebung oder Herabsetzung wird erst mit dem Ablauf der Versicherungsperiode wirksam, in der sie verlangt wird. 2Das Recht, die Aufhebung oder die Herabsetzung zu verlangen, erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht unverzüglich geltend macht, nachdem er von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt hat.
Rechtsprechung zu § 60 VVG a.F.
19 Entscheidungen zu § 60 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17
Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer ...
- LG Oldenburg, 06.11.1997 - 15 O 1666/97
Doppelversicherung nach Rücknahme einer Kündigung
- OLG Köln, 12.06.1986 - 5 U 244/85
- BGH, 24.01.1951 - II ZR 12/50
Rechtsmittel
- BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04
Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten ...
- LSG Hessen, 07.10.2004 - L 14 P 207/02
Zum selben Verfahren:
- BSG, 29.11.2006 - B 12 P 1/05 R
Private Pflegeversicherung - Eintritt von Versicherungspflicht - Kündigung - ...
- BSG, 29.11.2006 - B 12 P 1/05 R
- OLG München, 18.02.1993 - 29 U 4100/92
Formularmäßig vereinbarte zehnjährige Vertragslaufzeit
- OLG München, 18.02.1993 - 29 U 4048/92
Laufzeitklausel in vor dem 1.1.1991 geschlossenen Versicherungsverträgen über ...
- LG Düsseldorf, 14.07.1987 - 12 O 273/86
Querverweise
Auf § 60 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- § 178a