Zur nun geltenden Fassung von § 96 VVG. § 96 VVG a.F. entspricht: § 92 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
2. Titel - Feuerversicherung (§§ 81 - 107c) |
(1) Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls ist jeder Teil berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
(2) 1Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluß der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. 2Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. 3Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluß der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
(3) 1Kündigt der Versicherungsnehmer, so gebührt dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode. 2Kündigt der Versicherer, so gilt das gleiche in Ansehung desjenigen Teiles der Prämie, welcher auf den dem Schaden entsprechenden Betrag der Versicherungssumme entfällt; von der auf den Restbetrag der Versicherungssumme entfallenden Prämie gebührt dem Versicherer nur der Teil, welcher der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Rechtsprechung zu § 96 VVG a.F.
27 Entscheidungen zu § 96 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- AG Hannover, 29.08.1997 - 506 C 9694/97
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls in der ...
- LG Köln, 24.10.1994 - 24 O 56/93
- VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der ...
- LG München I, 14.11.2007 - 26 O 7564/07
Betriebsunterbrechungsversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über ein ...
- OLG Hamburg, 05.09.1984 - 5 U 59/84
Versicherungsvertrag; Maklervertrag; Versicherungsmakler; Vorzeitige Kündigung; ...
- BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen ...
- BGH, 17.11.1987 - IVa ZR 105/86
Kündigung der Feuerversicherung wegen Eintritts mehrerer Großschäden
- BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90
Unzulässige ARB-Kündigungsregelung
- OLG Düsseldorf, 18.10.1990 - 10 U 34/90
Mietvertrag; Mieter; Versicherungskosten; Vermieter
- OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 77/99
Gebäude- und Geschäftsversicherung - Sturmschaden - Leistungsfreiheit des ...
Querverweise
Auf § 96 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Schadensversicherung
- Feuerversicherung
- § 106