Sie sehen hier das WHG in der am 1.3.2010 außer Kraft getretenen Fassung. Zur neuen Fassung.
Deutschland

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

in der bis zum 28.02.2010 geltenden Fassung

aufgehoben durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Alte Fassung

Einleitende Bestimmung 1)

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Erster Teil

§ 1a Grundsatz

§ 1b Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 2 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis

§ 3 Benutzungen

§ 4 Benutzungsbedingungen und Auflagen

§ 5 Vorbehalt

§ 6 Versagung

§ 6a Supra- und internationale Anforderungen

§ 7 Erlaubnis

§ 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

§ 8 Bewilligung

§ 9 Bewilligungsverfahren

§ 9a Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 10 Nachträgliche Entscheidungen

§ 11 Ausschluss von Ansprüchen

§ 12 Widerruf der Bewilligung

§ 13 Benutzung durch Verbände

§ 14 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

§ 15 Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 16 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 17 Andere alte Benutzungen

§ 17a Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen

§ 18 Ausgleich von Rechten und Befugnissen

§ 18a Abwasserbeseitigung

§ 18b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen

§ 18c Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen

§ 19 Wasserschutzgebiete

§ 19a Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe

§ 19b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung

§ 19c Widerruf der Genehmigung

§ 19d Rechtsverordnungen

§ 19e Bestehende Anlagen

§ 19f Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen

§ 19g Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 19h Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 19i Pflichten des Betreibers

§ 19k Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren

§ 19l Fachbetriebe

§ 20 Entschädigung

§ 21 Überwachung

§ 21a Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

§ 21b Aufgaben

§ 21c Pflichten des Benutzers

§ 21d Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers

§ 21e Vortragsrecht

§ 21f Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz

§ 21g Sonderregelung

§ 21h Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte

§ 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers

§ 22a Schäden an Gewässern

Zweiter Teil
Erster Abschnitt

§ 23 Gemeingebrauch

§ 24 Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 25 Benutzung zu Zwecken der Fischerei

Zweiter Abschnitt

§ 25a Bewirtschaftungsziele

§ 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer

§ 25c Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

§ 25d Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

§ 26 Einbringen, Lagern und Befördern von Stoffen

§ 27 (weggefallen)

Dritter Abschnitt

§ 28 Umfang der Unterhaltung

§ 29 Unterhaltungslast

§ 30 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

§ 31 Ausbau

Vierter Abschnitt

§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes

§ 31b Überschwemmungsgebiete

§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 31d Hochwasserschutzpläne

§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Dritter Teil

§ 32a Erlaubnisfreie Benutzungen

§ 32b Reinhaltung

§ 32c Bewirtschaftungsziele

Vierter Teil

§ 33 Erlaubnisfreie Benutzungen

§ 33a Bewirtschaftungsziele

§ 34 Reinhaltung

§ 35 Erdaufschlüsse

Fünfter Teil

§ 36 Maßnahmenprogramm

§ 36a Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen

§ 36b Bewirtschaftungsplan

§ 37 Wasserbuch

§ 37a Informationsbeschaffung und -übermittlung

Sechster Teil

§§ 38-40 (weggefallen)

§ 41 Ordnungswidrigkeiten

§ 42 Anpassung des Landesrechts

§ 43 (weggefallen)

§ 44 (weggefallen)

§ 45 (Inkrafttreten)

Anhänge

Anhang 1 (zu § 1b Abs. 1 Satz 3)

Anhang 2 (zu § 7a Abs. 5)

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