Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
| 1. | die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen; |
| 2. | die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt; |
| 3. | die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse; |
| 4. | die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners; |
| 5. | die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel; |
| 6. | die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie. |