Zur aktuellen Fassung von § 174 ZPO.
Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
3. Abschnitt - Verfahren (§§ 128 - 252) |
2. Titel - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 213a) |
I. Zustellung auf Betreiben der Parteien (§§ 166 - 207) |
(1) 1Wohnt eine Partei weder am Ort des Prozeßgerichts noch innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes, in dem das Prozeßgericht seinen Sitz hat, so kann das Gericht, falls sie nicht einen in diesem Ort oder Bezirk wohnhaften Prozeßbevollmächtigten bestellt hat, auf Antrag anordnen, daß sie eine daselbst wohnhafte Person zum Empfang der für sie bestimmten Schriftstücke bevollmächtige. 2Diese Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. 3Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt.
(2) Wohnt die Partei nicht im Inland, so ist sie auch ohne Anordnung des Gerichts zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten verpflichtet, falls sie nicht einen in dem durch den ersten Absatz bezeichneten Ort oder Bezirk wohnhaften Prozeßbevollmächtigten bestellt hat.
Rechtsprechung zu § 174 ZPO a.F.
37 Entscheidungen zu § 174 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
- OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23
Sind Funkgeräte für die Bundeswehr Kriegsmaterial?
- OVG Saarland, 10.03.2022 - 1 A 267/20
Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen elektronisches Empfangsbekenntnis ...
- BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21
Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - L 11 KR 1735/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Zustellung eines Gerichtsbeschlusses durch ...
- BGH, 15.03.2022 - VI ZB 20/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bezeichnung von Berufungskläger und ...
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 23 CS 23.556
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung von Hunden
- VGH Bayern, 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 Corona
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Rücknahme eines ...
- OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22
Verhältnismäßigkeit eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten ...
- VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293
Elektronische Zustellung, Empfangsbekenntnis