Zur aktuellen Fassung von § 187 ZPO.
Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
3. Abschnitt - Verfahren (§§ 128 - 252) |
2. Titel - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 213a) |
I. Zustellung auf Betreiben der Parteien (§§ 166 - 207) |
1Ist ein Schriftstück, ohne daß sich seine formgerechte Zustellung nachweisen läßt, oder unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften dem Prozeßbeteiligten zugegangen, an den die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, so kann die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt angesehen werden, in dem das Schriftstück dem Beteiligten zugegangen ist. 2Dies gilt nicht, soweit durch die Zustellung der Lauf einer Notfrist in Gang gesetzt werden soll.
Rechtsprechung zu § 187 ZPO a.F.
141 Entscheidungen zu § 187 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 28.02.2018 - 5 U 1439/17
Zustandekommen eines Mietvertrages
- BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21
Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten ...
- BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13
Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende ...
- BGH, 22.03.2016 - VI ZR 110/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...
- BGH, 23.02.2016 - VI ZR 81/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...
- BGH, 23.02.2016 - VI ZR 83/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...
- BGH, 23.02.2016 - VI ZR 85/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...
- BGH, 23.02.2016 - VI ZR 87/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...
- BGH, 23.02.2016 - VI ZR 89/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...
- BGH, 23.02.2016 - VI ZR 91/15
Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu ...