Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 50 ZPO.
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Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
2. Abschnitt - Parteien (§§ 50 - 127a) |
1. Titel - Parteifähigkeit. Prozeßfähigkeit (§§ 50 - 58) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 50 ZPO a.F.
4 Entscheidungen zu § 50 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist nach ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 05.08.2021 - 2 U 18/02
Zulässigkeit der Berufung: Beweislast des Berufungsführers für die ...
- KG, 05.08.2021 - 2 U 18/02
- BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15
Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins
- BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße ...