(1) Der Berufungskläger muß die Berufung begründen.
(2) Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Berufungsgericht einzureichen. Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Berufung. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn nach seiner freien Überzeugung der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn der Berufungskläger erhebliche Gründe darlegt.
(3) Die Berufungsbegründung muß enthalten:
| 1. | die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge); | |
| 2. | die bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe) sowie der neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anzuführen hat. |
(4) In der Berufungsbegründung soll ferner der Wert des nicht in einer bestimmten Geldsumme bestehenden Beschwerdegegenstandes angegeben werden, wenn von ihm die Zulässigkeit der Berufung abhängt.
(5) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsbegründung anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 519 ZPO a.F.
304 Entscheidungen zu § 519 ZPO a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02
Einzelfallentscheidung zum der Parteien zurechenbaren Organisationsverschulden 519 Abs. 2 S. 2 ZPO a.F.">...
- BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf ...
- BGH, 16.10.2008 - III ZB 31/08
Rechtsanwälte - Pflicht zur Überprüfung, ob Berufungseinlegung fristgemäß!
- OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 11 UF 29/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwendbarkeit der bis zum 31. Dezember ...
- BGH, 09.07.2002 - XI ZR 363/01
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aus mehreren Gründen
- BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
Berufungsbegründung
- BGH, 27.11.2003 - IX ZR 250/00
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss alle rechtlichen Erwägungen angreifen
- BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
Unzulässige Revision und Berufung
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker
- BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01
- BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00
Immobilien - Reichweite der Beurkundungsbedürftigkeit
- BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02
Verfahrensrecht - Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- BGH, 26.05.2004 - XII ZB 168/98
- BGH, 12.11.2002 - IX ZR 25/00
- BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Bankenrecht - Bauherrenmodell: Aufklärungspflicht der Bank
- BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Abweisung der Berufung
- BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02
Verfahrensrecht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01
Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung
- BGH, 15.10.2003 - XII ZB 102/02
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Begründung einer Berufung
Literatur im Internet zu § 519 ZPO a.F.
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen