Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 536 ZPO.
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__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 536 ZPO a.F.
357 Entscheidungen zu § 536 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94
Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
- OLG Nürnberg, 12.09.1997 - 6 U 2235/96
Anfechtung eines Architektenvertrags wegen arglistiger Täuschung
- LAG Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 8 Sa 28/88
Anrechnung von Witwenbeihilfe auf betriebliche Witwenrente; Kostenträger der ...
- OLG Köln, 03.07.1991 - 2 U 169/90
Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages aufgrund von Vereinbarungen in einem ...
- OLG Köln, 03.02.1987 - 25 WF 176/86
Abänderungsklage; Rechtsbehelf; Verwirkung
- BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz; ...
- OLG Köln, 23.06.1994 - 1 U 22/94
Sachurteil trotz verbleibender Zweifel am Vorliegen des Feststellungsinteresses - ...
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