(1) Will das Landgericht als Berufungsgericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betrifft, von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines Oberlandesgerichts abweichen, so hat es vorab eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Rechtsfrage (Rechtsentscheid) herbeizuführen; das gleiche gilt, wenn eine solche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist und sie durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist. Dem Vorlagebeschluß sind die Stellungnahmen der Parteien beizufügen. Will das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts abweichen, so hat es die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Über die Vorlage ist ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die Entscheidung ist für das Landgericht bindend.
(2) Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so können die Rechtssachen für die nach Absatz 1 die Oberlandesgerichte zuständig sind, von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht zugewiesen werden, sofern die Zusammenfassung der Rechtspflege in Mietsachen, insbesondere der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dienlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Rechtsprechung zu § 541 ZPO a.F.
22 Entscheidungen zu § 541 ZPO a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom ...
- AGH Niedersachsen, 05.06.2003 - AGH 27/02
- VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 15/02
Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete ...
- OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
Schadensersatzanspruch des Mieters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen ...
- StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie ...
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 40/02
- StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1533
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der ...
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
Mietrecht - Rechtliches Gehör bei Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung
- LG Köln, 29.01.2003 - 10 S 237/02
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um ...
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 24/01
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der ...
- AG Dortmund, 31.03.2003 - 125 C 11799/02
Miete muss bis dritten Werktag gezahlt sein
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 104/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende fachgerichtliche ...
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 104/02
- LG Lübeck, 19.08.2004 - 6 O 69/02
Bauvertrag - Kein Vertrauensschutz bei alten Vertragsstrafenvereinbarungen
- VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 95/01
- LG Osnabrück, 05.09.2003 - 12 S 475/03
Mietrecht - Mietminderung bei falsch angegebener Wohnungsgröße zulässig
- LG Osnabrück, 10.10.2003 - 12 S 488/03
Mietrecht - Mietminderung bei falscher Wohnungsgröße zulässig
Literatur im Internet zu § 541 ZPO a.F.
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