Zur aktuellen Fassung von § 541 ZPO.
(1) 1Will das Landgericht als Berufungsgericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betrifft, von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines Oberlandesgerichts abweichen, so hat es vorab eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Rechtsfrage (Rechtsentscheid) herbeizuführen; das gleiche gilt, wenn eine solche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist und sie durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist. 2Dem Vorlagebeschluß sind die Stellungnahmen der Parteien beizufügen. 3Will das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts abweichen, so hat es die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. 4Über die Vorlage ist ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. 5Die Entscheidung ist für das Landgericht bindend.
(2) 1Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so können die Rechtssachen für die nach Absatz 1 die Oberlandesgerichte zuständig sind, von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht zugewiesen werden, sofern die Zusammenfassung der Rechtspflege in Mietsachen, insbesondere der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dienlich ist. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Rechtsprechung zu § 541 ZPO a.F.
377 Entscheidungen zu § 541 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 21.04.1993 - 8 REMiet 1/92
Bindung an die Meinung des Landgerichts über die Entscheidungserheblichkeit einer ...
- OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 08.01.1997 - 1 BvR 2420/96
Nichtbeachtung der Vorlagepflicht zur Herbeiführung eines Rechtsentscheids
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie, ...
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00
Auffassung des LG, wonach keine wirksame Mieterhöhungserklärung für ...
- VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00
- KG, 16.07.1992 - 8 REMiet 3166/92
Voraussetzungen für das Ergehen eines Rechtsentscheides; Anforderungen an die ...
- BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 820/93
Vorlagepflicht nach § 541 ZPO und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BVerfG, 12.12.1994 - 1 BvR 1287/94
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Unterlassen der nach ...