Zur aktuellen Fassung von § 556 ZPO.
(1) Der Revisionsbeklagte kann sich der Revision bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung oder des Beschlusses über die Annahme der Revision (§ 554b) anschließen, selbst wenn er auf die Revision verzichtet hat.
(2) 1Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Revisionsanschlußschrift bei dem Revisionsgericht. 2Die Anschlußrevision muß in der Anschlußschrift begründet werden. 3Die Vorschriften des § 521 Abs. 2, der §§ 522, 553, des § 553a Abs. 2 Satz 1, 3, des § 554 Abs. 3 und des § 554a gelten entsprechend. 4Die Anschließung verliert auch dann ihre Wirkung, wenn die Annahme der Revision nach § 554b abgelehnt wird.
Rechtsprechung zu § 556 ZPO a.F.
374 Entscheidungen zu § 556 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 359/20
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung; ...
- BAG, 25.03.2021 - 2 AZR 508/19
Kündigung - Nachteilsausgleich - fliegendes Personal - Anschlussrevision
- BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.
- KG, 04.01.2023 - 23 U 40/19
Kosten der Anschlussberufung: Fall des Verlustes der Wirkung der Anschließung ...
- OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16
Kosten der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ...
- LG Mosbach, 14.12.2022 - 5 S 35/21
- BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10
Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung ...
- BGH, 05.05.2011 - III ZR 91/10
Anspruch auf Ersatz von Wildschäden: Erforderlichkeit der Nachmeldung neu ...
- KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09
Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung ...
- KG, 23.07.2009 - 12 U 212/08
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Verletzung der sog. halben Vorfahrt und ...
Querverweise
Auf § 556 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Rechtsmittel
- Revision
- § 559
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Gerichtliches Verfahren
- § 1065 (Rechtsmittel)