Zivilprozeßordnung
| 6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661) |
| 3. Abschnitt - Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen (§§ 622 - 630) |
(1) Gegen Urteile des Berufungsgerichts ist die Revision nicht zulässig, soweit darin über Folgesachen der in § 621 Abs. 1 Nr. 7 oder 9 bezeichneten Art erkannt ist.
(2) Soll ein Urteil nur angefochten werden, soweit darin über Folgesachen der in § 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7, 9 bezeichneten Art erkannt ist, so ist § 621e entsprechend anzuwenden. Wird nach Einlegung der Beschwerde auch Berufung oder Revision eingelegt, so ist über das Rechtsmittel einheitlich als Berufung oder Revision zu entscheiden. Im Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht gelten für Folgesachen § 623 Abs. 1 und die §§ 627 bis 629 entsprechend.
(3) Ist eine nach § 629 Abs. 1 einheitlich ergangene Entscheidung teilweise durch Berufung, Beschwerde, Revision oder weitere Beschwerde angefochten worden, so kann eine Änderung von Teilen der einheitlichen Entscheidung, die eine andere Familiensache betreffen, nur noch bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Rechtsmittelbegründung, bei mehreren Zustellungen bis zum Ablauf eines Monats nach der letzten Zustellung beantragt werden. Wird in dieser Frist eine Abänderung beantragt, so verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Satz 2 gilt entsprechend, wenn in der verlängerten Frist erneut eine Abänderung beantragt wird. Die §§ 516, 552 und 621e Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 516, 552 bleiben unberührt.
(4) Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, so können sie auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist.
Rechtsprechung zu § 629a ZPO a.F.
22 Entscheidungen zu § 629a ZPO a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 27.10.2010 - XII ZB 136/09
Familienrecht - Ehegatte stirbt vor Rechtskraft einer Folgesache nach Scheidung
- OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10
Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung
- OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Anwendbares Recht über den Versorgungsausgleich bei Teilentscheidung nach altem ...
- OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
Zulässigkeit der Beschwerde eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gegen ...
- OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Behandung einer betrieblichen Zusatzversorgung bei dem kommunalen ...
- OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09
Auf den Scheidungsverbund anwendbares Recht in Übergangsfällen
- OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 10 UF 122/09
- BGH, 04.07.2012 - XII ZB 8/09
Sozialrecht - Wertberechnung einer Anwartschaft und Ehezeit
- OLG Hamm, 28.06.2011 - 2 UF 255/10
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