Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).

Zivilprozeßordnung

   6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661)   
   6. Abschnitt - Verfahren über den Unterhalt (§§ 642 - 660)   
   1. Titel - Allgemeine Vorschriften (§§ 642 - 644)   
§ 641k

(weggefallen)

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Literatur im Internet zu § 641k ZPO a.F.

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