Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
Abschnitt 5 - Der Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 251 - 281) |
Die Zahl der Richter des Gerichts wird in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union festgelegt. In der Satzung kann vorgesehen werden, dass das Gericht von Generalanwälten unterstützt wird.
Zu Mitgliedern des Gerichts sind Personen auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des in Artikel 255 vorgesehenen Ausschusses für sechs Jahre ernannt. Alle drei Jahre wird das Gericht teilweise neu besetzt. Die Wiederernennung ausscheidender Mitglieder ist zulässig.
Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Gerichts für die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
Das Gericht ernennt seinen Kanzler und bestimmt dessen Stellung.
Das Gericht erlässt seine Verfahrensordnung im Einvernehmen mit dem Gerichtshof. Sie bedarf der Genehmigung des Rates.
Soweit die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nichts anderes vorsieht, finden die den Gerichtshof betreffenden Bestimmungen der Verträge auf das Gericht Anwendung.
Rechtsprechung zu Art. 254 AEUV
23 Entscheidungen zu Art. 254 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen ...
- SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
Der Antrag eines pharmazeutischen Unternehmens an das Sozialgericht, die ...
- LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht
- VG Ansbach, 21.06.2016 - AN 3 S 16.50196
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens
- EuGH, 06.09.2012 - C-422/11
Prezes Urzedu Komunikacji Elektronicznej / Kommission - Rechtsmittel - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10
Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission ...
- EuGH - C-119/23 (anhängig)
Valancius
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-110/21
Universität Bremen/ REA - Rechtsmittel - Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der ...
- VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50109
Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und ...
Querverweise
Auf Art. 254 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 255
- EU-Vertrag (EU)
- Bestimmungen über die Organe
- § 19