Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel I - Der Binnenmarkt (Art. 26 - 27) |
Bei der Formulierung ihrer Vorschläge zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 berücksichtigt die Kommission den Umfang der Anstrengungen, die einigen Volkswirtschaften mit unterschiedlichem Entwicklungsstand für die Errichtung des Binnenmarkts abverlangt werden, und kann geeignete Bestimmungen vorschlagen.
Erhalten diese Bestimmungen die Form von Ausnahmeregelungen, so müssen sie vorübergehender Art sein und dürfen das Funktionieren des Binnenmarkts so wenig wie möglich stören.
Rechtsprechung zu Art. 27 AEUV
7 Entscheidungen zu Art. 27 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 15.11.2022 - C-260/21
Corporate Commercial Bank
- BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht ...
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der ...
- BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 100.10
Vorlagepflicht an den EuGH im Falle der Möglichkeit der Rechtfertigung der ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10
Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10
- BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 101.10
Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Klärung einer vom Berufungsgericht ...
- BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 102.10
Es besteht keine Vorlagepflicht eines Gerichts an den EuGH im Falle des ...