Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel II - Der freie Warenverkehr (Art. 28 - 37) |
Kapitel 3 - Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten (Art. 34 - 37) |
Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
Rechtsprechung zu Art. 36 AEUV
418 Entscheidungen zu Art. 36 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 18.01.2024 - C-367/21
Hewlett Packard Development Company
- EuGH, 07.03.2024 - C-558/22
Fallimento Esperia und GSE
- EuGH, 21.12.2023 - C-96/22
CDIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-793/22
Biohemp Concept - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH - C-793/22 (anhängig)
Biohemp Concept
- EuGH - C-793/22 (anhängig)
- EuGH, 23.03.2023 - C-662/21
Booky.fi
- EuGH, 17.11.2022 - C-253/20
Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-253/20
Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gewerbliches und kommerzielles ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-253/20
- EuGH, 25.11.2021 - C-488/20
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der eine ...
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17
Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung ...
Querverweise
Auf Art. 36 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften
- Angleichung der Rechtsvorschriften
- Art. 114 (ex-Artikel 95 EGV)