Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) |
| Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109) |
| Abschnitt 1 - Vorschriften für Unternehmen (Art. 101 - 106) |
(1) Die zweckdienlichen Verordnungen oder Richtlinien zur Verwirklichung der in den Artikeln 101 und 102 niedergelegten Grundsätze werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments beschlossen.
(2) Die in Absatz 1 vorgesehenen Vorschriften bezwecken insbesondere,
| a) | die Beachtung der in Artikel 101 Absatz 1 und Artikel 102 genannten Verbote durch die Einführung von Geldbußen und Zwangsgeldern zu gewährleisten; | |
| b) | die Einzelheiten der Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 festzulegen; dabei ist dem Erfordernis einer wirksamen Überwachung bei möglichst einfacher Verwaltungskontrolle Rechnung zu tragen; | |
| c) | gegebenenfalls den Anwendungsbereich der Artikel 101 und 102 für die einzelnen Wirtschaftszweige näher zu bestimmen; | |
| d) | die Aufgaben der Kommission und des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Anwendung der in diesem Absatz vorgesehenen Vorschriften gegeneinander abzugrenzen; | |
| e) | das Verhältnis zwischen den innerstaatlichen Rechtsvorschriften einerseits und den in diesem Abschnitt enthaltenen oder aufgrund dieses Artikels getroffenen Bestimmungen andererseits festzulegen. |
Rechtsprechung zu Art. 103 AEUV
5 Entscheidungen zu Art. 103 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 14.09.2010 - C-550/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Beweisaufnahme - Nachprüfungsbefugnisse der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbefugnisse der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
- OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 1 Kart 7/12
- BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12
Verhandlung über Rückforderung einer Beihilfe
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-477/10
Commission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten im ...
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Querverweise
Auf Art. 103 AEUV verweisen folgende Vorschriften: