Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel XIX - Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt (Art. 179 - 190) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
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Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:
a) | Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen; | |
b) | Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration; | |
c) | Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration; | |
d) | Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union. |
Art. 179(ex-Artikel 163 EGV)
Art. 180(ex-Artikel 164 EGV)
Art. 181(ex-Artikel 165 EGV)
Art. 182(ex-Artikel 166 EGV)
Art. 183(ex-Artikel 167 EGV)
Art. 184(ex-Artikel 168 EGV)
Art. 185(ex-Artikel 169 EGV)
Art. 186(ex-Artikel 170 EGV)
Art. 187(ex-Artikel 171 EGV)
Art. 188(ex-Artikel 172)
Art. 189
Art. 190(ex-Artikel 173 EGV)
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Rechtsprechung zu Art. 180 AEUV
3 Entscheidungen zu Art. 180 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 19.12.2019 - C-418/18
Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 23.04.2018 - T-561/14
Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der ...
- EuG, 23.04.2018 - T-561/14
Querverweise
Auf Art. 180 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt
- Art. 182 (ex-Artikel 166 EGV)