Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
Abschnitt 4 - Die Kommission (Art. 244 - 250) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu Art. 250 AEUV
5 Entscheidungen zu Art. 250 AEUV in unserer Datenbank:
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12
Rat / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15
Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. ...