Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel I - Der Binnenmarkt (Art. 26 - 27) |
Bei der Formulierung ihrer Vorschläge zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 berücksichtigt die Kommission den Umfang der Anstrengungen, die einigen Volkswirtschaften mit unterschiedlichem Entwicklungsstand für die Errichtung des Binnenmarkts abverlangt werden, und kann geeignete Bestimmungen vorschlagen.
Erhalten diese Bestimmungen die Form von Ausnahmeregelungen, so müssen sie vorübergehender Art sein und dürfen das Funktionieren des Binnenmarkts so wenig wie möglich stören.
Rechtsprechung zu Art. 27 AEUV
4 Entscheidungen zu Art. 27 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 102.10
Es besteht keine Vorlagepflicht eines Gerichts an den EuGH im Falle des ...
- BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 101.10
Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Klärung einer vom Berufungsgericht ...
- BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 100.10
Vorlagepflicht an den EuGH im Falle der Möglichkeit der Rechtfertigung der ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10
Vereinbarkeit einer Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer mit ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote