Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
| Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) |
| Abschnitt 1 - Die Rechtsakte der Union (Art. 288 - 292) |
(1) In Gesetzgebungsakten kann der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen.
In den betreffenden Gesetzgebungsakten werden Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt. Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung ist für sie deshalb ausgeschlossen.
(2) Die Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, werden in Gesetzgebungsakten ausdrücklich festgelegt, wobei folgende Möglichkeiten bestehen:
| a) | Das Europäische Parlament oder der Rat kann beschließen, die Übertragung zu widerrufen. | |
| b) | Der delegierte Rechtsakt kann nur in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament oder der Rat innerhalb der im Gesetzgebungsakt festgelegten Frist keine Einwände erhebt. |
Für die Zwecke der Buchstaben a und b beschließt das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder und der Rat mit qualifizierter Mehrheit.
(3) In den Titel der delegierten Rechtsakte wird das Wort "delegiert" eingefügt.
Rechtsprechung zu Art. 290 AEUV
6 Entscheidungen zu Art. 290 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07
Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-355/10
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2010/252 - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - ...
- EuG, 06.09.2011 - T-18/10
[fremdsprachig]
- EuGH, 24.11.2010 - C-40/10
Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 - Jährliche ...
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