Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel II - Finanzvorschriften (Art. 310 - 325) |
Kapitel 3 - Der Jahreshaushaltsplan (Art. 313 - 316) |
Ist zu Beginn eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan noch nicht endgültig erlassen, so können nach der gemäß Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung für jedes Kapitel monatliche Ausgaben bis zur Höhe eines Zwölftels der im betreffenden Kapitel des Haushaltsplans des vorangegangenen Haushaltsjahres eingesetzten Mittel vorgenommen werden, die jedoch ein Zwölftel der Mittelansätze des gleichen Kapitels des Haushaltsplanentwurfs nicht überschreiten dürfen.
Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen des Absatzes 1 entsprechend der nach Artikel 322 erlassenen Verordnung Ausgaben genehmigen, die über dieses Zwölftel hinausgehen. Er leitet seinen Beschluss unverzüglich dem Europäischen Parlament zu.
In dem Beschluss nach Absatz 2 werden unter Beachtung der in Artikel 311 genannten Rechtsakte die zur Durchführung dieses Artikels erforderlichen Maßnahmen betreffend die Mittel vorgesehen.
Der Beschluss tritt 30 Tage nach seinem Erlass in Kraft, sofern das Europäische Parlament nicht innerhalb dieser Frist mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt, diese Ausgaben zu kürzen.
Rechtsprechung zu Art. 315 AEUV
6 Entscheidungen zu Art. 315 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 02.10.2018 - C-73/17
Das Europäische Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse in Brüssel ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-73/17
Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, nur die Handlung, mit der der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-73/17
- EuGH, 16.02.2022 - C-156/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist ...
- EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) ...
- EuGH, 25.06.2020 - C-92/18
Das Europäische Parlament hatte das Recht, den Haushaltsplan der Union für 2018 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2013 - C-77/11
Rat / Parlament - Nichtigkeitsklage - Rechtsakt des Präsidenten des Europäischen ...
Art. 315 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 315 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Haushalt der Europäischen Union
Querverweise
Auf Art. 315 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften
- Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften
- Art. 293 (ex-Artikel 250 EGV)