Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel II - Finanzvorschriften (Art. 310 - 325) |
Kapitel 4 - Ausführung des Haushaltsplans und Entlastung (Art. 317 - 319) |
Die Kommission führt den Haushaltsplan zusammen mit den Mitgliedstaaten gemäß der nach Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung in eigener Verantwortung und im Rahmen der zugewiesenen Mittel entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung aus. Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.
In der Haushaltsordnung sind die Kontroll- und Wirtschaftsprüfungspflichten der Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Haushaltsplans sowie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten geregelt. Darin sind ferner die Verantwortlichkeiten und die besonderen Einzelheiten geregelt, nach denen jedes Organ an der Vornahme seiner Ausgaben beteiligt ist.
Die Kommission kann nach der gemäß Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung Mittel von Kapitel zu Kapitel oder von Untergliederung zu Untergliederung übertragen.
Rechtsprechung zu Art. 317 AEUV
44 Entscheidungen zu Art. 317 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21
Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 151 Abs. 1 der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21
- EuGH, 16.02.2022 - C-156/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
MFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und ...
- EuG, 24.02.2021 - T-108/18
Universität Koblenz-Landau/ EACEA - Schiedsklausel - Tempus-IV-Programme - ...
- EuG, 24.02.2021 - T-606/18
Universität Koblenz-Landau/ EACEA - Schiedsklausel - Tempus-Programme - ...
- EuG, 27.04.2022 - T-4/20
Siec Badawcza Lukasiewicz - Port Polski Osrodek Rozwoju Technologii/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-439/13
Elitaliana / Eulex Kosovo
- EuG, 13.07.2022 - T-457/20
VeriGraft/ Eismea
- EuG, 02.03.2022 - T-579/20
Genekam Biotechnology/ Kommission
Art. 317 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 317 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Haushalt der Europäischen Union