Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel II - Finanzvorschriften (Art. 310 - 325) |
| Kapitel 5 - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 320 - 324) |
Der mehrjährige Finanzrahmen und der Jahreshaushaltsplan werden in Euro aufgestellt.
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Literatur im Internet zu Art. 320 AEUV
- Art. 320 AEUV wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haushalt der Europäischen Union - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu