Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel IV - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 45 - 66) |
| Kapitel 4 - Der Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 63 - 66) |
(1) Artikel 63 berührt nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten bestehen. Für in Bulgarien, Estland und Ungarn bestehende Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht ist der maßgebliche Zeitpunkt der 31. Dezember 1999.
(2) Unbeschadet der anderen Kapitel der Verträge sowie ihrer Bemühungen um eine möglichst weit gehende Verwirklichung des Zieles eines freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern beschließen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann nur der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments Maßnahmen einstimmig beschließen, die im Rahmen des Unionsrechts für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern einen Rückschritt darstellen.
Rechtsprechung zu Art. 64 AEUV
12 Entscheidungen zu Art. 64 AEUV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 11.02.2010 - C-541/08
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ...
- EuGH, 05.05.2011 - C-384/09
Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV - Juristische ...
- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07
Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
Van Laarhoven - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - ...
- EuGH, 24.06.2011 - C-476/10
projektart u.a. - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung − Freier ...
- EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Befreiung von Dividenden aus ...
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Querverweise
- AEUV
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
- Der Kapital- und Zahlungsverkehr
- Art. 65 (ex-Artikel 58 EGV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 281 (ex-Artikel 245 EGV)