Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel V - Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 67 - 89) |
Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (Art. 67 - 76) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu Art. 73 AEUV
2 Entscheidungen zu Art. 73 AEUV in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-159/21
Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság u.a.
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der ...
- EuGH, 22.09.2022 - C-159/21